Der Frühling hält Einzug im Landkreis Gifhorn, die Natur erwacht und lockt zu ausgedehnten Spaziergängen. Für Hundebesitzer bedeutet diese idyllische Zeit jedoch auch den Beginn einer wichtigen Phase der Rücksichtnahme: Ab dem 1. April beginnt die alljährliche Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, und damit tritt die gesetzlich vorgeschriebene Leinenpflicht in der freien Landschaft in Kraft.
Hintergrund: Warum die Leine jetzt zum Schutzschild für die Natur wird
Viele mögen die Regelung als Einschränkung empfinden, doch sie hat einen tiefgreifenden und überlebenswichtigen Grund. Der Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli ist für die heimische Tierwelt die sensibelste Phase des Jahres. Rehe bringen ihre Kitze zur Welt, Feldhasen ziehen ihre Jungen auf und zahlreiche Vogelarten, wie die stark gefährdete Feldlerche oder der Kiebitz, brüten ihre Eier direkt am Boden aus. Diese Tiere und insbesondere ihr Nachwuchs sind extrem störanfällig und schutzlos.
Selbst der friedlichste und besterzogene Familienhund folgt seinen Instinkten. Ein freilaufender Hund, der im Unterholz stöbert oder über eine Wiese rennt, kann für Jungtiere eine tödliche Bedrohung darstellen. Ein aufgeschrecktes Rehkitz kann von seiner Mutter getrennt werden, ein Gelege kann zerstört oder ein Elterntier so nachhaltig gestört werden, dass es die Brut aufgibt. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz betont, dass diese Schutzmaßnahme im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verankert ist, um das Überleben vieler Arten zu sichern.
Geltungsbereich: Hier müssen Hunde im Landkreis Gifhorn an die Leine
Die Vorschrift ist weitreichend und betrifft nahezu alle nicht bebauten Flächen außerhalb geschlossener Ortschaften. Es geht hierbei um die sogenannte „freie Landschaft“. Für die Bewohner des Landkreises Gifhorn bedeutet das, dass die Leinenpflicht auf den meisten beliebten Gassi-Routen gilt.
Wo genau gilt die Anleinpflicht?
Die Regelung erstreckt sich auf eine Vielzahl von Gebieten, die für die Naherholung eine große Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem:
- Wälder: Alle Waldgebiete im Kreisgebiet, von den ausgedehnten Kiefernforsten bis zu den kleineren Laubwäldern.
- Feldwege und Wiesen: Die gesamte Feldmark, einschließlich der Wege, die zwischen Äckern und Weiden verlaufen.
- Naturschutzgebiete: Besondere Vorsicht ist in Gebieten wie dem Großen Moor bei Gifhorn oder dem Natur- und Vogelschutzgebiet am Viehmoor geboten.
- Heideflächen: Auch die charakteristischen Heidegebiete, wie der Heilige Hain bei Betzhorn, fallen unter diese Regelung.
- Uferbereiche: Die Zonen entlang von Flüssen wie der Aller, Ise oder Oker sowie an Seen und Teichen.
Ausnahmen und kommunale Sonderregelungen
Eine wichtige Ausnahme von der generellen Leinenpflicht besteht auf privaten, vollständig eingefriedeten Grundstücken. Im eigenen, sicher umzäunten Garten darf Ihr Hund sich also weiterhin frei bewegen. Es ist jedoch entscheidend zu wissen, dass Städte und Gemeinden im Landkreis Gifhorn – wie die Stadt Gifhorn selbst, Sassenburg, Meinersen oder Wittingen – zusätzliche, ganzjährig geltende Leinenpflichten für bestimmte innerörtliche Bereiche erlassen können. Dies betrifft oft öffentliche Parks, Fußgängerzonen oder die Umgebung von Schulen und Kindergärten. Hundebesitzer sind daher gut beraten, sich zusätzlich über die spezifischen Verordnungen ihrer Heimatgemeinde zu informieren.
Verantwortungsvolles Handeln: Alternativen und richtiges Verhalten
Die Leinenpflicht bedeutet nicht das Ende des Auslaufs für Ihren Vierbeiner. Es geht vielmehr darum, die Freiheit des Hundes mit der Verantwortung für unsere heimische Tierwelt in Einklang zu bringen. Ein bewusster und rücksichtsvoller Umgang ist der Schlüssel.
Eine hervorragende Alternative zum kompletten Freilauf während dieser Zeit ist die Verwendung einer Schleppleine. Diese langen Leinen (oft 5 bis 15 Meter) geben dem Hund einen deutlich größeren Bewegungsradius, während der Halter jederzeit die Kontrolle behält. So kann der Hund schnüffeln und die Umgebung erkunden, ohne eine Gefahr für Wildtiere darzustellen. Wichtig ist hierbei der verantwortungsvolle Umgang, um zu verhindern, dass sich die Leine im Unterholz verfängt.
Auch in städtischen Grünanlagen wie dem Gifhorner Schlosspark ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Auch hier suchen Vögel, Igel und andere Kleintiere Schutz und ziehen ihren Nachwuchs auf. Ein angeleinter Hund verhindert unliebsame Überraschungen und schützt die städtische Fauna. Einige größere Kommunen bieten zudem speziell ausgewiesene Hundeauslaufplätze oder -wälder an. Eine Nachfrage bei der eigenen Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann sich lohnen.
Verstöße gegen die gesetzliche Leinenpflicht sind kein Kavaliersdelikt. Sie stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können von den zuständigen Behörden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden, die je nach Schwere des Verstoßes eine Höhe von bis zu 5.000 Euro erreichen können.
Häufige Fragen
Gilt die Leinenpflicht auch auf landwirtschaftlichen Wegen?
Ja, unbedingt. Feld- und Waldwege sind explizit Teil der „freien Landschaft“ und unterliegen somit vollständig der Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit. Sie führen direkt durch die Lebens- und Rückzugsräume der Wildtiere.
Mein Hund jagt nicht, muss ich ihn trotzdem anleinen?
Ja. Das Gesetz unterscheidet nicht nach dem individuellen Verhalten eines Hundes. Allein die Anwesenheit eines freilaufenden Hundes kann bei Wildtieren Stress und Fluchtverhalten auslösen, was zur Trennung von Elterntieren und Nachwuchs führen kann. Die Regelung gilt daher ausnahmslos für alle Hunde.
Warum endet die Frist genau am 15. Juli?
Dieser Stichtag wurde gewählt, weil bis Mitte Juli der Nachwuchs der meisten heimischen Wildtierarten, einschließlich der Rehkitze und der Jungen von Bodenbrütern, einen Entwicklungsstand erreicht hat, der sie weniger verletzlich macht. Sie sind dann in der Regel in der Lage, bei Gefahr selbstständig zu flüchten und sind nicht mehr ausschließlich auf ihr Versteck oder die unmittelbare Nähe der Elterntiere angewiesen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Leinenpflicht vom 1. April bis zum 15. Juli eine notwendige und solidarische Maßnahme ist. Sie ist ein kleiner Beitrag, den jeder Hundebesitzer im Landkreis Gifhorn leisten kann, um die reiche und vielfältige Tierwelt unserer Region zu schützen. Durch verantwortungsbewusstes Handeln und gegenseitige Rücksichtnahme stellen wir sicher, dass sowohl unsere vierbeinigen Begleiter als auch die heimische Fauna den Frühling und Sommer sicher genießen können.

