Die Nachricht schlug in der Region ein wie eine Bombe: Der Zeitplan zur Bergung des Atommülls aus der maroden Schachtanlage Asse II ist nicht mehr haltbar. Diese Ankündigung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat nicht nur Umweltverbände alarmiert, sondern ruft nun auch die Bundespolitik auf den Plan und schürt Sorgen bei den Bürgern im Landkreis Gifhorn und den umliegenden Gebieten.

Heftige Kritik an der BGE: Bundestag soll über Asse-Zukunft entscheiden

Die Reaktion aus der Politik ließ nicht lange auf sich warten. Insbesondere der SPD-Bundestagsabgeordnete und umweltpolitische Sprecher Jakob Blankenburg äußerte scharfe Kritik an der Vorgehensweise der BGE. „Die BGE hat den gesetzlichen Auftrag zur Rückholung“, betonte Blankenburg gegenüber dem NDR. Er machte unmissverständlich klar, dass eine solch weitreichende Entscheidung nicht im Ermessen der Geschäftsführung eines Bundesunternehmens liegen könne. Sollten sich die Pläne zur Rückholung der radioaktiven Abfälle fundamental ändern, sei dies eine Angelegenheit, über die das Bundesumweltministerium oder sogar der Deutsche Bundestag selbst entscheiden müsse.

Blankenburg kündigte an, das Thema aktiv in die bundespolitische Debatte einzubringen. Spätestens wenn das Bundesumweltministerium im Frühjahr seinen turnusmäßigen Bericht zur Lage in der Asse vorlegt, soll die verzögerte Bergung auf der Tagesordnung des Parlaments stehen. Dies unterstreicht den politischen Willen, die Kontrolle über das Jahrhundertprojekt nicht aus der Hand zu geben und die BGE an ihre Verpflichtungen zu erinnern.

Der Zeitplan wackelt: Versprechen von 2033 nicht mehr haltbar

Die aktuelle Kontroverse entzündete sich an der Aussage einer BGE-Sprecherin, dass der bisher kommunizierte Zeitplan für die Bergung nicht zu halten sei. Noch im Juli 2024 hatte die damalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) bei einem Besuch vor Ort bekräftigt, dass die Atommüllfässer „allerspätestens 2033“ aus der instabilen Grube geholt werden sollten. Dieses Versprechen galt als wichtiger Meilenstein und als Zeichen dafür, dass der Staat seine Verantwortung ernst nimmt. Die plötzliche Kehrtwende der BGE wirft nun grundlegende Fragen zur Machbarkeit und zum Management des Projekts auf.

Anpassung an neue Erkenntnisse

Das Bundesumweltministerium reagierte zurückhaltend auf die Debatte und verwies auf die Komplexität des Vorhabens. Ein Sprecher erklärte, die BGE passe ihre Pläne zur Bergung kontinuierlich an den „aktuellen Erkenntnisstand über die Situation der Grube“ an. Dies deutet darauf hin, dass neue geologische oder technische Herausforderungen aufgetreten sein könnten, die eine Neubewertung der Strategie erfordern. Die BGE selbst hat angekündigt, sich im April detaillierter zu den Gründen für die Verzögerung und den neuen Planungen öffentlich zu äußern. Dennoch bekräftigte auch das Ministerium: „Es gilt der gesetzliche Auftrag, den radioaktiven Abfall aus der Schachtanlage Asse II herauszuholen.“ An der grundsätzlichen Notwendigkeit der Rückholung wird also nicht gerüttelt – nur der Weg dorthin und der Zeitrahmen stehen erneut zur Disposition.

Hintergrund: Die tickende Zeitbombe in der Asse und die „Lex Asse“

Um die Brisanz der aktuellen Entwicklung zu verstehen, ist ein Blick in die Geschichte der Schachtanlage Asse II unerlässlich. Das ehemalige Salzbergwerk im Landkreis Wolfenbüttel, nur wenige Kilometer von der Grenze zum Landkreis Gifhorn entfernt, wurde von 1967 bis 1978 als „Forschungsbergwerk“ zur Lagerung von radioaktiven Abfällen genutzt. In dieser Zeit wurden rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Atommüll eingelagert – unter Bedingungen, die heutigen Sicherheitsstandards in keiner Weise entsprechen.

  • Instabile Geologie: Das Salzbergwerk ist geologisch instabil. Es droht der Verlust der Standfestigkeit, was zu einem unkontrollierten Zusammenbruch von Teilen der Grube führen könnte.
  • Wassereinbrüche: Seit 1988 dringt Grundwasser in die Schachtanlage ein. Täglich fließen etwa 12.000 Liter Salzlauge in die Grube. Diese Lauge ist korrosiv und greift die Atommüllfässer an.
  • Kontaminationsgefahr: Sollte die Grube volllaufen, besteht die Gefahr, dass radioaktive Stoffe aus den beschädigten Fässern gelöst und in das Grundwasser gelangen. Eine Kontamination der Biosphäre wäre die verheerende Folge.

Angesichts dieser wachsenden Gefahren beschloss der Deutsche Bundestag im Jahr 2013 ein eigenes Gesetz, die sogenannte „Lex Asse“. Dieses Gesetz schreibt unmissverständlich die schnellstmögliche Rückholung der radioaktiven Abfälle vor und beendete damit die jahrelangen Diskussionen über eine mögliche Flutung und dauerhafte Versiegelung des Bergwerks. Die Rückholung gilt als die sicherste Option, um eine langfristige Umweltkatastrophe zu verhindern. Sie ist jedoch auch eines der technisch anspruchsvollsten und teuersten Nuklearprojekte weltweit.

Was bedeutet die Verzögerung für die Region Gifhorn?

Obwohl die Schachtanlage Asse II im Nachbarlandkreis Wolfenbüttel liegt, hat die Situation direkte Relevanz für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn. Die Sorge vor einer nuklearen Kontamination macht nicht an Verwaltungsgrenzen halt. Das Grundwasser kennt keine Kreisgrenzen, und eine Verunreinigung könnte weitreichende ökologische und gesundheitliche Folgen für die gesamte Region Südostniedersachsen haben.

Darüber hinaus ist die Region durch Standorte wie das Erkundungsbergwerk Gorleben und die Schachtanlage Konrad in Salzgitter seit Jahrzehnten mit der Thematik der nuklearen Entsorgung konfrontiert. Jede Verzögerung und jede Unsicherheit bei einem so kritischen Projekt wie der Asse-Sanierung untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in die Zusagen von Politik und Betreibern. Die Debatte um die Bergung ist somit auch eine Debatte über die Verlässlichkeit des Staates beim Schutz von Mensch und Umwelt. Zukünftige Transporte des geborgenen Atommülls zu einem noch zu bauenden Zwischenlager und später zu einem bundesweiten Endlager könnten zudem auch die Verkehrswege im Landkreis Gifhorn betreffen.

Häufige Fragen

Warum muss der Atommüll aus der Asse überhaupt geborgen werden?

Die Bergung ist notwendig, weil die Schachtanlage Asse II instabil ist und täglich Wasser eindringt. Es besteht die Gefahr, dass die Atommüllfässer durch die Salzlauge zerstört werden, Radioaktivität freigesetzt wird und das Grundwasser kontaminiert. Die Rückholung ist die gesetzlich vorgeschriebene Option, um eine langfristige Umweltkatastrophe zu verhindern.

Wer ist für die Bergung verantwortlich?

Die operative Verantwortung für die Planung und Durchführung der Rückholung liegt bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH. Die Aufsicht führen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Der Deutsche Bundestag legt den rechtlichen Rahmen fest, wie durch die „Lex Asse“ geschehen.

Was passiert mit dem Müll nach der Bergung?

Der geborgene Atommüll kann nicht sofort in ein Endlager gebracht werden, da Deutschland noch keines hat. Der Plan sieht vor, den Müll zunächst an die Oberfläche zu bringen, ihn in einem eigens dafür zu errichtenden Zwischenlager in der Nähe der Asse zu puffern, zu analysieren und für die Endlagerung neu zu verpacken. Erst danach kann er in ein zukünftiges, bundesweites Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle transportiert werden.

Die kommenden Monate werden entscheidend sein. Die angekündigte Debatte im Bundestag und die detaillierten Erklärungen der BGE werden zeigen, wie realistisch der Weg zur Sicherung der Asse ist. Für die Menschen in der Region, einschließlich des Landkreises Gifhorn, bleibt die Hoffnung, dass die Politik ihrer Verantwortung gerecht wird und eine transparente, sichere und vor allem zügige Lösung für diese tickende Zeitbombe findet.