Neuregelung im Jagdrecht: Ein kontroverses Thema für Tierhalter
Mit dem Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Jagdgesetzes zum 1. Juli 2026 stehen Tierhalter vor einer neuen rechtlichen Situation. Während die Debatte über den Schutz von Haustieren in der freien Natur bereits seit Jahren die Gemüter erhitzt, hat der Landtag nun eine Entscheidung getroffen, die insbesondere Katzenbesitzer im Landkreis Gifhorn aufhorchen lässt. Die Frage, ob und unter welchen Umständen Jagdschutzberechtigte auf Haustiere schießen dürfen, bleibt ein hochsensibles Thema, das nun durch eine gesetzliche Neufassung konkretisiert wurde.
Hintergrund: Warum das Gesetz angepasst wurde
Die Diskussion um das Jagdrecht ist kein neues Phänomen. Bereits vor drei Jahren kündigte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an, die geltenden Regelungen grundlegend zu überarbeiten. Das Ziel war es, den Tierschutz stärker in den Fokus zu rücken und veraltete Praktiken, die noch aus einer Zeit stammten, in der die Jagd auf Haustiere als notwendiges Mittel zur Wildhege angesehen wurde, zu beenden.
Doch der Weg zum Gesetz war steinig. Ursprünglich stand im Raum, das Töten von sowohl Hunden als auch Katzen im Jagdschutz vollständig zu untersagen. Während dies für Hunde nun tatsächlich umgesetzt wurde – sie dürfen künftig nicht mehr geschossen, sondern müssen eingefangen werden –, blieb bei den Katzen eine Ausnahmeregelung bestehen. Diese Entscheidung ist das Ergebnis eines politischen Kompromisses zwischen den Koalitionspartnern SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der viele Tierfreunde enttäuscht zurücklässt.
Die 350-Meter-Regelung: Ein kritischer Abstand
Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass nur noch „erkennbar verwilderte, wildernde Hauskatzen“ bejagt werden dürfen. Eine entscheidende räumliche Komponente ist dabei die Distanz: Das Tier muss sich mehr als 350 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt aufhalten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Haustiere in der unmittelbaren Nähe ihrer Besitzer geschützt sind. Dennoch bleibt die praktische Umsetzung für viele Katzenhalter im Landkreis Gifhorn eine Quelle der Unsicherheit.
- Hunde: Das Töten von wildernden Hunden ist ab dem 1. Juli untersagt. Sie müssen eingefangen werden.
- Katzen: Die Jagd ist weiterhin erlaubt, sofern sie „erkennbar verwildert“ und „wildernd“ sind.
- Distanz: Die 350-Meter-Grenze zum nächsten Wohnhaus ist zwingend einzuhalten.
- Lebendfallen: Katzen, die in Fallen gefangen wurden, dürfen nicht getötet werden, da sie in diesem Moment nicht aktiv wildern.
Unklarheiten bei der Definition
Trotz der gesetzlichen Neufassung bleibt ein erheblicher Interpretationsspielraum. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages hatte bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass Begriffe wie „erkennbar verwildert“ oder „wildernd“ juristisch unscharf sind. Dies könnte in der Praxis zu Konflikten zwischen Jägern und Katzenbesitzern führen. Die Forderung nach einer präzisen Definition wurde im Ausschuss zwar zur Kenntnis genommen, jedoch nicht in den Gesetzestext aufgenommen.
Das Ministerium verweist auf die Expertise der Jägerschaft. Laut einer Sprecherin seien verwilderte Katzen durch Merkmale wie ein struppiges Fell oder krankhaftes Verhalten von gepflegten Hauskatzen unterscheidbar. Für viele Tierhalter in Gifhorn ist dies jedoch kein ausreichender Schutz, da die Einschätzung subjektiv bleibt. Wer sich über die Rechte von Tieren in unserer Region informieren möchte, findet hier weitere hilfreiche Tipps zum Umgang mit Freigängern.
Häufige Fragen
Dürfen Jäger meine Katze im Garten erschießen?
Nein. Wenn sich Ihre Katze in der Nähe Ihres Wohnhauses aufhält – also innerhalb der 350-Meter-Grenze –, ist sie durch das neue Gesetz vor dem Abschuss geschützt. Zudem muss das Tier „erkennbar verwildert“ sein, was auf eine gepflegte Hauskatze in der Regel nicht zutrifft.
Was passiert, wenn eine Katze in einer Lebendfalle gefangen wird?
Das Töten von Katzen in Lebendfallen ist ausdrücklich untersagt. Da das Tier in der Falle nicht aktiv wildert, muss es wie ein Fundtier behandelt werden. Das bedeutet, es sollte dem nächsten Tierheim oder einer entsprechenden Stelle übergeben werden.
Fazit
Das neue Jagdgesetz stellt einen Kompromiss dar, der den Tierschutz bei Hunden deutlich stärkt, bei Katzen jedoch eine Grauzone hinterlässt. Für Tierhalter im Landkreis Gifhorn bleibt es wichtig, ihre Katzen durch Halsbänder oder Mikrochips eindeutig als Haustiere zu kennzeichnen, um Verwechslungen zu vermeiden. Während die Politik von einer „Klarstellung“ spricht, bleibt die praktische Anwendung im Alltag eine Herausforderung, die weiterhin Aufmerksamkeit erfordert.