Der Frühling steht vor der Tür und mit ihm der Wunsch, sich an der frischen Luft zu bewegen. Für viele Gifhorner bedeutet das: Es ist Zeit für ein neues Fahrrad. Doch bevor Sie tief in die Tasche greifen, sollten Sie sich einen Termin rot im Kalender markieren, denn die Stadt Gifhorn bietet eine einmalige Gelegenheit für alle Sparfüchse und Nachhaltigkeits-Fans.
Die große Schnäppchenjagd: Was Sie am 14. März erwartet
Am Samstag, den 14. März 2026, verwandelt sich die Halle auf dem ehemaligen BGS-Gelände am Wilscher Weg 59 in ein Paradies für Schnäppchenjäger. Von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr veranstaltet die Stadt Gifhorn ihre traditionelle Fundsachenversteigerung. Das Highlight in diesem Jahr: Rund 80 Fahrräder suchen einen neuen Besitzer. Die Auswahl ist dabei so vielfältig wie die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises selbst. Vom robusten Mountainbike für Touren durch die Südheide über das praktische City-Rad für den täglichen Weg zur Arbeit bis hin zum charmanten Hollandrad für entspannte Ausflüge ist für jeden Geschmack und Bedarf etwas dabei. Auch Kinderfahrräder in verschiedenen Größen werden angeboten, sodass die ganze Familie fündig werden kann.
Mehr als nur zwei Räder
Doch die Auktion beschränkt sich nicht nur auf Fahrräder. Über die Monate hat sich im städtischen Fundbüro eine bunte Mischung an Gegenständen angesammelt, die nun ebenfalls unter den Hammer kommen. Wer auf der Suche nach dem Außergewöhnlichen ist, wird hier vielleicht fündig. Die Liste der zu versteigernden Objekte liest sich wie eine kleine Wundertüte des Alltags:
- Ein Rollstuhl
- Diverse Dämmplatten für das nächste Heimwerkerprojekt
- Gut erhaltene Kleidungsstücke
- Viele weitere kleine und große Schätze, die von ihren ursprünglichen Besitzern nicht abgeholt wurden
Parallel zur Versteigerung gibt es ein weiteres Angebot, das besonders für junge Familien interessant ist. Die Kindertagesstätte Spatzennest e.V. veranstaltet zur gleichen Zeit und am selben Ort ihren beliebten „Flohmarkt Kindersachen“. Hier können Eltern gut erhaltene Kleidung, Spielzeug und Zubehör für ihre Kleinsten zu günstigen Preisen erwerben – eine perfekte Ergänzung zur Fahrradauktion.
So läuft die Versteigerung ab: Ein Leitfaden für Erstbesucher
Eine öffentliche Auktion kann aufregend sein, besonders wenn man zum ersten Mal teilnimmt. Damit Sie bestens vorbereitet sind, haben wir den Ablauf für Sie zusammengefasst.
Die Besichtigung: Das A und O für ein gutes Geschäft
Der Startschuss fällt um 9:30 Uhr mit der Besichtigungsphase. Nehmen Sie sich diese Zeit! Sie können alle Fahrräder und Gegenstände aus der Nähe in Augenschein nehmen. Prüfen Sie den Zustand der Reifen, die Funktion der Bremsen und der Schaltung und achten Sie auf den allgemeinen Zustand des Rahmens. Alle Gegenstände werden „gekauft wie gesehen“ versteigert, eine spätere Reklamation oder Garantie ist ausgeschlossen. Es ist also ratsam, sich vorab ein genaues Bild zu machen und ein persönliches Höchstgebot festzulegen, um im Eifer des Gefechts nicht das Budget zu sprengen.
Der Bietprozess: Wer bietet mehr?
Unmittelbar vor Beginn der eigentlichen Versteigerung werden die genauen Bedingungen bekannt gegeben. Ein Auktionator wird dann die einzelnen Posten aufrufen und ein Startgebot nennen. Interessenten können durch Handzeichen oder Zurufe ihr Gebot abgeben. Der Auktionator erhöht den Preis schrittweise, bis keine weiteren Gebote mehr eingehen. Mit dem berühmten „Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten!“ und dem Hammerschlag wird der Verkauf besiegelt. Der Höchstbietende hat den Zuschlag erhalten.
Bezahlung und Abholung
Ein wichtiger Punkt: Der Kaufpreis für ersteigerte Gegenstände muss sofort und vor Ort bezahlt werden. Es ist daher dringend zu empfehlen, ausreichend Bargeld mitzubringen, da eine Kartenzahlung in der Regel nicht möglich ist. Nach der Bezahlung können Sie Ihr neues Fahrrad oder Fundstück direkt mit nach Hause nehmen. Vergessen Sie nicht, ein gültiges Lichtbilddokument (Personalausweis oder Reisepass) zur Identifikation bereitzuhalten.
Hintergrund: Warum veranstaltet die Stadt Gifhorn solche Auktionen?
Die Versteigerung von Fundsachen ist kein willkürliches Ereignis, sondern folgt klaren gesetzlichen Regelungen. Wenn ein Gegenstand im Fundbüro der Stadt abgegeben wird, beginnt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten. In dieser Zeit hat der Eigentümer die Möglichkeit, sein verlorenes Gut gegen einen Eigentumsnachweis und eine geringe Verwaltungsgebühr wieder in Empfang zu nehmen. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Frist nicht, geht das Eigentumsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auf den Finder über. Verzichtet auch dieser auf seinen Anspruch, fällt der Gegenstand in das Eigentum der Stadt Gifhorn. Um die Lagerkapazitäten nicht zu überlasten und die Gegenstände einer sinnvollen Wiederverwendung zuzuführen, werden sie in regelmäßigen Abständen öffentlich versteigert. Die Einnahmen aus der Auktion fließen in den städtischen Haushalt und kommen somit wieder allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Diese Praxis ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung im Landkreis Gifhorn.
Häufige Fragen
Kann ich die Fahrräder vor der Auktion Probe fahren?
Eine Probefahrt ist aus organisatorischen und versicherungstechnischen Gründen in der Regel nicht möglich. Sie haben jedoch während der Besichtigungsphase ab 9:30 Uhr ausgiebig Zeit, die Fahrräder genau zu inspizieren, die Reifengröße zu prüfen, die Bremsen zu testen und sich einen umfassenden Eindruck vom Zustand zu verschaffen.
Was passiert, wenn ich mein eigenes verlorenes Fahrrad bei der Auktion entdecke?
Sollten Sie unter den zu versteigernden Gegenständen Ihr Eigentum wiedererkennen, das Sie als verloren gemeldet hatten, wenden Sie sich bitte unbedingt vor Beginn der Versteigerung an die Mitarbeiter der Stadt vor Ort. Halten Sie einen Eigentumsnachweis bereit (z.B. Kaufbeleg, Rahmennummer, Fotos). Wenn Sie Ihren Anspruch nachweisen können, wird der Gegenstand aus der Auktion genommen und Ihnen ausgehändigt.
Muss ich Bargeld mitbringen oder ist Kartenzahlung möglich?
Ja, Sie sollten unbedingt ausreichend Bargeld mitbringen. Die Bezahlung muss direkt nach dem Zuschlag erfolgen, und es ist nicht garantiert, dass ein Kartenlesegerät zur Verfügung steht. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist Bargeld die beste Wahl.
Die Fundsachenversteigerung der Stadt Gifhorn ist mehr als nur eine Auktion; sie ist ein lokales Ereignis, das Gemeinschaft, Nachhaltigkeit und die Freude am guten Geschäft verbindet. Ob Sie gezielt nach einem günstigen Fahrrad suchen, den Kinderkleiderschrank auffüllen möchten oder einfach nur die besondere Atmosphäre einer Versteigerung erleben wollen – der 14. März 2026 auf dem BGS-Gelände verspricht ein lohnenswerter Vormittag für die ganze Familie zu werden. Notieren Sie sich den Termin und seien Sie bereit für Ihre ganz persönliche Schnäppchenjagd.








