Ein neues Sicherheitsnetz für Deutschland

Wie lässt sich die Grenze zwischen einer psychischen Erkrankung und einer konkreten Gefahr für die Allgemeinheit ziehen? Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2025 dazu verpflichtet, ein behördenübergreifendes Risikomanagement zu etablieren. Ziel ist es, Gefahrenpotenziale bei psychisch auffälligen Personen frühzeitig zu erkennen, ohne dabei ein zentrales, pauschales Register zu schaffen.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG FEBM) hat hierfür den Auftrag erhalten, bundesweite Standards zu entwickeln. Der Kernansatz: Erkenntnisse aus Gesundheits-, Sicherheits-, Justiz- und Ausländerbehörden sollen zusammengeführt werden, um eine belastbare Risikobewertung zu ermöglichen. Dabei betont die Politik: Eine psychische Erkrankung allein ist kein Grund für polizeiliche Maßnahmen. Erst wenn konkretes Verhalten auf eine Bedrohung hindeutet, greift das neue Fallmanagement.

Hintergrund: Vernetzung statt Isolation

Bisher scheiterte ein effektives Risikomanagement oft an den starren Grenzen zwischen den Ressorts. Während die Polizei für die Gefahrenabwehr zuständig ist, unterliegen Gesundheitsdaten strenger ärztlicher Schweigepflicht. Die aktuelle Debatte zielt darauf ab, diese Silos aufzubrechen. Bundesländer wie Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen passen derzeit ihre Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) an. Ziel ist eine abgestufte Meldeverpflichtung: Wenn bei einer Entlassung aus der Psychiatrie eine erhebliche Fremdgefährdung absehbar ist, sollen Sicherheitsbehörden informiert werden.

In Hamburg wurde bereits ein Netzwerk für personenbezogenes Risikomanagement gestartet. Hier fließen nicht nur polizeiliche Erkenntnisse, sondern auch Diagnosen und Verlaufsberichte aus Kliniken in die Bewertung ein. Kritiker sehen in der Zusammenführung solch sensibler Daten – etwa zu religiösen Überzeugungen oder detaillierten Krankheitsverläufen – eine Gratwanderung zwischen notwendiger Prävention und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Technik und KI als neue Werkzeuge

Neben der organisatorischen Vernetzung setzt die Politik verstärkt auf wissenschaftliche Unterstützung. Die Gesundheitsministerkonferenz fordert mehr Forschungsmittel für Frühdiagnostik und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, um Prädiktoren für Gewalttaten zu identifizieren. Bestehende Instrumente wie das Projekt „PeRiskoP“ in NRW oder das bundesweite „RADAR-iTE“ (ursprünglich für islamistischen Terrorismus entwickelt) dienen dabei als Blaupause für die neuen Prozesse.

Einordnung: Die aktuellen Bestrebungen markieren einen Paradigmenwechsel in der deutschen Sicherheitspolitik. Während der Schutz der Bevölkerung vor schweren Gewalttaten oberste Priorität genießt, bleibt die datenschutzrechtliche Ausgestaltung die größte Herausforderung. Die Herausforderung für die kommenden Monate wird darin bestehen, die Balance zu halten: Behörden müssen handlungsfähig sein, um Leben zu schützen, ohne dabei das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und medizinischem Personal durch eine „Generalüberwachung“ zu zerstören. Die Einbindung von Justiz und therapeutischer Expertise in die Fallkonferenzen ist hierbei ein entscheidender Schritt, um die Qualität der Entscheidungen zu sichern.