Fast ein Jahrzehnt nach dem verheerenden Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen beschäftigt das juristische Nachspiel nun die Justiz in unserer Nachbarschaft. Am Landgericht Braunschweig hat eine mündliche Verhandlung begonnen, in der 30 Klägerinnen und Kläger Schadenersatz fordern. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob staatliche Behörden ihre Kontrollpflichten im Bereich der Flugmedizin ausreichend erfüllt haben oder ob hier gravierende Versäumnisse vorliegen.

Für die Menschen aus dem Landkreis Gifhorn und der gesamten Region wirft dieser Fall schmerzhafte Fragen nach der Sicherheit im Luftverkehr und der Verantwortung von Bundesbehörden auf. Da das Luftfahrt-Bundesamt seinen offiziellen Sitz in Braunschweig hat, ist das dortige Landgericht für diese zivilrechtliche Auseinandersetzung zuständig. Die Kläger fordern Entschädigungssummen, die sich im Einzelfall zwischen 500 Euro und 110.000 Euro bewegen.

Vorwürfe gegen das Luftfahrt-Bundesamt

Aus Sicht der betroffenen Familien hat die in Braunschweig ansässige Behörde versagt. Konkret werfen die Kläger dem Luftfahrt-Bundesamt vor, die Flugtauglichkeit des Co-Piloten, der das Unglück herbeigeführt hatte, nicht intensiv und umfassend genug überwacht zu haben. Insbesondere wird kritisiert, dass die angeordneten flugmedizinischen Untersuchungen – speziell im Hinblick auf mögliche psychiatrische Erkrankungen – nicht weitreichend genug gewesen seien, um die gesundheitlichen Probleme des Mannes rechtzeitig zu erkennen.

Ein Sprecher des Landgerichts betonte, dass der Akten Berg enorm umfangreich ist. Die Klage selbst war bereits im Sommer 2023 eingereicht worden. Aufgrund der Komplexität der Materie und der Vielzahl beteiligter Parteien war eine frühere Terminierung nicht möglich. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass sich die Verhandlungen aufgrund der Schwere der Vorwürfe über mehrere Wochen hinziehen werden, zumal an den ersten Verhandlungstagen noch keine unmittelbare Beweisaufnahme stattfindet.

Hintergrund

Die historischen Wurzeln dieses schmerzhaften Kapitels der Luftfahrtgeschichte datieren auf den 24. März 2015. Damals befand sich der Germanwings-Flug 4U9525 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf. Nach den Ergebnissen der amtlichen Ermittlungen steuerte der Co-Pilot die Passagiermaschine absichtlich gegen ein Bergmassiv in den französischen Alpen. Bei dieser Katastrophe verloren 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder auf tragische Weise ihr Leben.

In den darauffolgenden Jahren versuchten Hinterbliebene mehrfach, auf dem Klageweg Entschädigungen zu erstreiten. Bisher liefen diese Bemühungen jedoch weitgehend ins Leere. Verschiedene Instanzen, darunter das Oberlandesgericht in Hamm sowie das Landgericht Frankfurt, hatten frühere Schadenersatzklagen abgewiesen. Diese Klagen hatten sich damals gegen die Lufthansa als Mutterkonzern sowie gegen deren US-amerikanische Flugschule gerichtet. Die damalige Begründung der Richter lautete stets: Nicht die Fluggesellschaft trage die Verantwortung für die medizinische Überwachung des psychisch erkrankten Personals, sondern der Staat.

Die rechtliche Hürde für die Kläger

Nach einer ersten Einschätzung der Richter am Landgericht Braunschweig stehen die Chancen der Kläger auf einen finanziellen Erfolg jedoch nicht gut. Das Gericht hält es für eher unwahrscheinlich, dass der Staat beziehungsweise die Bundesrepublik für den entstandenen Schaden haften muss. Vielmehr könnten betroffene Angehörige, so die bisherige juristische Linie, etwaige Ansprüche eher direkt gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen – auch wenn dortige Klagen in der Vergangenheit bereits abgewiesen wurden.

Für viele Menschen im Raum Gifhorn, die das Geschehen seit 2015 fassungslos verfolgen, geht es bei diesem Prozess in Braunschweig daher weniger um finanzielle Aspekte als vielmehr um eine späte Form der moralischen Aufarbeitung und die Klärung institutioneller Verantwortlichkeiten. Die Verhandlung macht einmal mehr deutlich, wie tief die Wunden dieses Unglücks auch Jahre danach noch sitzen.

Häufige Fragen

Warum findet das Verfahren gerade in Braunschweig statt?

Das Zivilverfahren wird am Landgericht Braunschweig verhandelt, weil das beklagte Luftfahrt-Bundesamt dort seinen offiziellen Hauptsitz hat. Nach deutschem Prozessrecht ist für Klagen gegen Bundesbehörden in der Regel das Gericht am Sitz der Behörde zuständig.

Wie hoch sind die geforderten Summen?

Die 30 Klägerinnen und Kläger fordern von der Bundesrepublik Schadenersatz in unterschiedlicher Höhe. Die geforderten Beträge bewegen sich in einer Spanne zwischen 500 Euro und 110.000 Euro pro Fall.

Welche Aussichten hat der Prozess?

Das Landgericht hat in einer ersten, vorläufigen Einschätzung signalisiert, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass der Staat zu Zahlungen verurteilt wird. Die Richter verweisen darauf, dass die primäre Verantwortung für Entschädigungen bei der Fluggesellschaft liegen könnte, auch wenn frühere Klagen gegen die Lufthansa bereits gescheitert waren.

Die Verhandlungen am Landgericht Braunschweig werden in den kommenden Wochen fortgesetzt. Ob es zu einem Vergleich oder einem grundsätzlichen Urteil kommt, bleibt abzuwarten. Nadu Gifhorn wird das Verfahren weiter eng begleiten und über wichtige Entwicklungen in dieser Angelegenheit berichten.