Fast zehn Jahre nach dem unfassbaren Verlust von Flug 4U9525 rollt die Aufarbeitung der Germanwings-Katastrophe vor einem deutschen Gericht neu auf. Vor dem Landgericht Braunschweig hat ein bedeutendes Zivilverfahren begonnen, bei dem Opferangehörige den Staat beziehungsweise die Luftfahrtbehörde in die Verantwortung nehmen wollen. Im Zentrum des juristischen Streits steht die Frage, ob behördliche Kontrollorgane Versäumnisse bei der Überprüfung der Flugtauglichkeit des psychisch auffälligen Co-Piloten gezeigt haben. Für viele Menschen im Landkreis Gifhorn und ganz Niedersachsen werden durch diesen Prozess schmerzhafte Erinnerungen an das Unglück wachgerufen, das damals das ganze Land erschütterte.
Die Vorwürfe der Kläger gegen die Behörde
Insgesamt 30 Klägerinnen und Kläger haben sich zusammengeschlossen, um vor dem zuständigen Gericht in Braunschweig finanzielle Ansprüche geltend zu machen. Sie fordern jeweils Schadensersatz und Schmerzensgeld von bis zu 110.000 Euro. Aus Sicht der betroffenen Familien hat das in Braunschweig ansässige Luftfahrt-Bundesamt seine Aufsichtspflichten vernachlässigt.
- Unzureichende Kontrollen: Die flugmedizinischen Untersuchungen sollen psychische Erkrankungen nicht tiefgehend genug analysiert haben.
- Mangelnde Überwachung: Die Kläger argumentieren, dass die Behörde Warnsignale bezüglich des psychischen Zustands des Co-Piloten hätte erkennen müssen.
- Staatliche Haftung: Die Verantwortung für die Zulassung und Überwachung von Piloten liegt hoheitlich beim Staat.
Weil das Luftfahrt-Bundesamt seinen Hauptsitz in Braunschweig hat, ist das dortige Landgericht für die Verhandlung dieses komplexen Falls örtlich zuständig.
Hintergrund
Die juristische Aufarbeitung des Unglücks ist von zahlreichen Wendungen geprägt. Der Germanwings-Flug 4U9525 war am 25. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf, als der Co-opilot die Maschine absichtlich in den französischen Alpen gegen ein Bergmassiv steuerte. Bei dem Absturz starben 144 Passagiere sowie sechs Besatzungsmitglieder. In den Jahren nach der Tragödie hatten Hinterbliebene bereits mehrfach versucht, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Bisher richteten sich diese Forderungen vor allem gegen die Lufthansa als Mutterkonzern sowie gegen die beteiligte Flugschule in den USA.
Diese früheren Klagen blieben jedoch erfolglos. So wiesen sowohl das Oberlandesgericht in Hamm als auch das Landgericht Frankfurt entsprechende Forderungen gegen die Fluggesellschaft ab. Die Begründung der damaligen Richter lautete stets, dass nicht die Lufthansa für die medizinische Überprüfung verantwortlich sei, sondern dass die hoheitliche Aufsicht über die Flugtauglichkeit dem Staat obliege. Mit dem aktuellen Verfahren in Braunschweig versuchen die Betroffenen nun genau diesen Ansatz zu verfolgen und den Staat für vermeintliche Kontrollversäumnisse haftbar zu machen.
Gerichtsprozess und rechtliche Aussichten
Das Zivilverfahren, dessen Klage bereits im Juli 2023 eingereicht wurde, gilt als außerordentlich umfangreich. Ein Sprecher des Landgerichts Braunschweig betonte vorab, dass aufgrund der Materie mit einem langwierigen Prozess gerechnet werden muss, der sich über mehrere Tage oder sogar Wochen erstrecken kann. Da in der ersten Sitzung keine unmittelbare Beweisaufnahme vorgesehen war, steht zunächst die rechtliche Grundsatzdebatte im Vordergrund.
Dennoch deuten erste Einschätzungen des Gerichts darauf hin, dass die Erfolgsaussichten für die Kläger schwierig sein könnten. Nach einer vorläufigen Bewertung halten es die Richter für unwahrscheinlich, dass der Staat tatsächlich zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet werden kann. Sollten Ansprüche bestehen, müssten diese nach Auffassung des Gerichts eher gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht werden – obgleich frühere Gerichte dies genau andersherum gesehen hatten. Für die Angehörigen bedeutet dieser Prozess einen weiteren schweren Gang, bei dem sie auf Gerechtigkeit und Aufklärung hoffen.
Häufige Fragen
Wer ist der Beklagte in diesem Verfahren?
Gegenstand der aktuellen Verhandlung am Landgericht Braunschweig ist eine Klage gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), da dieses seinen Sitz in der niedersächsischen Stadt hat und für die Überwachung der Flugtauglichkeit zuständig ist.
Wie hoch ist die geforderte Summe?
Die 30 Klägerinnen und Kläger fordern jeweils Schadensersatz und Entschädigungen von bis zu 110.000 Euro von der Behörde.
Warum gab es frühere Klagen gegen die Lufthansa?
Frühere Prozesse richteten sich gegen die Lufthansa und deren Flugschule, wurden jedoch von deutschen Gerichten abgewiesen mit der Begründung, die medizinische Überwachungspflicht liege beim Staat und nicht bei der Fluggesellschaft.
Die Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig zeigt einmal mehr, dass die juristische Bewältigung der Germanwings-Katastrophe noch lange nicht abgeschlossen ist. Während die Kläger auf eine Anerkennung ihrer Forderungen und eine Verantwortlichkeit der Behörden hoffen, bleibt abzuwarten, wie das Gericht das komplexe Zusammenspiel aus staatlicher Aufsicht und unternehmerischer Verantwortung bewerten wird. Für die Hinterbliebenen bleibt der Weg durch die Instanzen ein schmerzhafter Schritt im langjährigen Kampf um Aufklärung.