Transparenz und Kontrolle: Schwere Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung

Die Zukunft des Mühlenmuseums in Gifhorn ist derzeit von einer tiefen Vertrauenskrise überschattet. Während die Öffentlichkeit über die finanzielle Stabilität der kulturellen Einrichtung debattiert, rückt nun das Handeln der Stadtverwaltung selbst in den Fokus. Ein brisantes, über 20-seitiges Dokument des städtischen Fachbereichs Rechnungsprüfung, das im Kontext der Ausschusssitzung vom 8. April 2026 bekannt wurde, zeichnet ein kritisches Bild der internen Abläufe. Die Prüfer werfen der Verwaltung nicht nur mangelnde Transparenz gegenüber den politischen Gremien vor, sondern kritisieren auch den Umgang mit städtischen Geldern sowie die rechtliche Ausgestaltung des Betreibervertrages.

Hintergrund

Die aktuelle Debatte hat ihren Ursprung in einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die bereits im Februar 2026 gestellt wurde. Die Stadtverwaltung hatte daraufhin einen Fragenkatalog beantwortet, doch der Fachbereich Rechnungsprüfung sah sich gezwungen, diese Antworten mit „ergänzenden Klarstellungen“ zu versehen. Der Hintergrund dieser Prüfung ist die angespannte finanzielle Lage des Museums und die Frage, wie es zu den weitreichenden baulichen und organisatorischen Problemen kommen konnte. Die Rechnungsprüfung betont, dass eine laufende Berichterstattung gegenüber dem Rat und den zuständigen Ausschüssen zwingend erforderlich gewesen wäre, um eine sachgerechte Steuerung zu ermöglichen.

Systemische Mängel und fehlende Projektsteuerung

Trotz des Widerspruchs der Verwaltung hält das Rechnungsprüfungsamt an seiner Einschätzung fest, dass es sich um „systemische Mängel“ handelt. Die Prüfer führen an, dass selbst nach Abschluss der ersten Berichte weitere Defizite zutage getreten seien. Besonders kritisiert wird:

  • Mangelnde Informationskultur: Der Verweis auf den Gestaltungsbeirat reicht nicht aus, da dieser die politischen Entscheidungsträger in Rat und Ausschüssen nicht ersetzen kann.
  • Fehlende Projektsteuerung: Die zum 1. Februar 2026 geschaffene zentrale Liegenschaftsbetreuung wird als unzureichend bewertet. Gefordert wird eine übergreifende Steuerung, die alle Fachbereiche einbindet.
  • Ignorierte Empfehlungen: Seit April 2024 wurden zahlreiche Risiken aufgezeigt, die laut Prüfungsergebnissen bisher kaum oder gar nicht adressiert wurden.

Verstöße gegen das Budgetrecht des Rates

Ein besonders sensibler Punkt ist der Vorwurf des Verstoßes gegen das Budgetrecht. Die Rechnungsprüfung moniert, dass erhebliche Summen aus dem allgemeinen Budget für die Bauunterhaltung priorisiert in das Mühlenmuseum geflossen sind, ohne dass der Rat hierüber zeitgerecht informiert oder eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde. Die Prüfer stellen klar: Eine solche Abweichung lässt sich nicht mehr durch die „flexible Haushaltsbewirtschaftung“ rechtfertigen.

Finanzielle Risiken durch den Betreibervertrag

Der aktuelle Betreibervertrag steht ebenfalls in der Kritik. Hierbei geht es nicht nur um die fehlende Bürgschaft in Höhe von 300.000 Euro, die der Betreiber zur Absicherung seiner Investitionsverpflichtungen hätte stellen müssen, sondern auch um die Modalitäten der Betriebskostenabrechnung. Die Stadt Gifhorn geht hier in Vorleistung, was die Prüfer als unvereinbar mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung einstufen. Da die Stadt in den vergangenen Jahren selbst Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen musste, belasten diese Vorfinanzierungen den städtischen Haushalt zusätzlich durch anfallende Kreditzinsen.

Mehr Informationen zur allgemeinen Haushaltslage der Stadt finden Sie in unserem Bericht zur städtischen Finanzplanung.

Häufige Fragen

Warum ist die Einplanung von 220.000 Euro für die Bauunterhaltung problematisch?

Laut dem bestehenden Betreibervertrag ist der Betreiber für die Bauunterhaltung zuständig. Wenn die Stadt Gifhorn diese Kosten übernimmt, widerspricht dies der vertraglichen Vereinbarung. Sollte die Stadt die Unterhaltung dauerhaft übernehmen, entstünde eine langfristige finanzielle Belastung für den Haushalt, die bisher nicht durch eine entsprechende Vertragsanpassung legitimiert ist.

Welche Rolle spielt der Gestaltungsbeirat bei der Kontrolle?

Der Gestaltungsbeirat wurde zwar zur Begleitung des Vertragsverhältnisses eingerichtet, ist jedoch laut Rechnungsprüfung nicht dazu legitimiert, die Kontrollfunktion der politischen Gremien zu übernehmen. Die Verwaltung hätte die politischen Entscheidungsträger in den zuständigen Ausschüssen (wie dem Ausschuss für Hochbau und Liegenschaften) laufend über Schwierigkeiten informieren müssen.

Fazit

Die Kritik des Fachbereichs Rechnungsprüfung wiegt schwer und offenbart eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung und der tatsächlichen operativen Praxis rund um das Mühlenmuseum. Während die Stadt versucht, durch organisatorische Anpassungen wie die zentrale Liegenschaftsbetreuung gegenzusteuern, fordern die Prüfer eine grundlegende Aufarbeitung der vertraglichen und haushaltsrechtlichen Strukturen. Für die Gifhorner Politik bedeutet dies, dass in den kommenden Monaten eine weitreichende Entscheidung über die Zukunft des Betreibervertrages und die finanzielle Verantwortung der Stadt ansteht, um weiteren Schaden von der Kommune abzuwenden.