Ein neues Sicherheitskonzept für Gifhorns City-Ring

Wer sich in Gifhorn mit dem Fahrrad bewegt, kennt die Problematik: Die Fußgängerzone ist für Radler nur eingeschränkt nutzbar, weshalb der sogenannte City-Ring zur zentralen Verkehrsader für den Radverkehr geworden ist. Um die Sicherheit auf dieser viel befahrenen Route nachhaltig zu erhöhen, hat die Stadtverwaltung nun ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Ziel ist es, das Miteinander von Radfahrern und Fußgängern zu verbessern, ohne dabei den fließenden Kfz-Verkehr durch Einbahnstraßen oder zusätzliche Tempobeschränkungen zu behindern.

Wie Stadtbaurat Oliver Bley betonte, liegt der Fokus der Planungen auf einer deutlichen Aufwertung der Infrastruktur. Die Umsetzung der verschiedenen Einzelmaßnahmen ist als langfristiges Projekt angelegt, das sich bei einer positiven politischen Entscheidung über mehrere Jahre erstrecken wird. Dabei stehen insbesondere die Konrad-Adenauer-Straße und die Celler Straße im Mittelpunkt der Überlegungen.

Konrad-Adenauer-Straße: Ausbau der Radinfrastruktur

Ein wesentlicher Teil der geplanten Umgestaltung betrifft die Konrad-Adenauer-Straße. Hier soll der vorhandene Geh- und Radweg abschnittsweise modernisiert werden, ohne dass in die bestehende Fahrbahn eingegriffen werden muss. Die Stadtverwaltung hat hierfür konkrete Pläne entwickelt:

  • Bereich Rotaller bis Mühlenaller: Der gemeinsame Geh- und Radweg wird in einen drei Meter breiten Radweg mit Zweirichtungsverkehr umgewandelt. Fußgänger erhalten einen räumlich abgesetzten, 2,30 Meter breiten Gehweg.
  • Bereich Mühlenaller bis altes Sparkassengelände: Hier ist eine Verbreiterung des gemeinsamen Geh- und Radweges in den angrenzenden Grünflächen auf 3 bis 3,50 Meter vorgesehen.

Die Planungen für diese Abschnitte könnten im Jahr 2027 beginnen, während die bauliche Umsetzung für 2028 oder 2029 angestrebt wird – abhängig von der Bewilligung entsprechender Fördermittel. Die Gesamtkosten für diesen Bereich werden auf etwa 730.000 Euro geschätzt, wobei die Stadt mit einer Förderquote zwischen 50 und 80 Prozent rechnet.

Sicherheit in der Celler Straße und am Stadthallen-Kreisel

In der Celler Straße verfolgt die Stadt einen anderen Ansatz, der auch den Straßenraum betrifft. Um die Sicherheit in Richtung Stadthalle zu erhöhen, ist die Markierung eines 1,75 bis 2 Meter breiten Schutzstreifens geplant. Dies erfordert jedoch Anpassungen bei den Parkmöglichkeiten:

  • Rückbau von Längsparkständen am nördlichen Fahrbahnrand.
  • Umwandlung von Schrägparkplätzen in Längsparkstände.
  • Einrichtung eines 2,75 Meter breiten Sicherheitsstreifens.

Ein besonderes Augenmerk liegt zudem auf dem Kreisverkehr vor der Stadthalle. Hier soll nicht nur die Asphaltdecke erneuert werden, sondern auch die Verkehrsführung grundlegend optimiert werden. Durch neue Fußgängerüberwege an allen drei Armen des Kreisels sowie spezielle Radverkehrsfurten soll die Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer steigen. Wichtig für Radfahrer: Die Nutzung der Furten ist freiwillig; wer sich sicherer fühlt, kann weiterhin den Kfz-Verkehr im Kreisverkehr nutzen.

Hintergrund

Die aktuelle Initiative der Stadt Gifhorn ist eine direkte Reaktion auf das veränderte Mobilitätsverhalten der Bürger. Da die Fußgängerzone für Radfahrer nur eingeschränkt befahrbar ist, hat sich der City-Ring – bestehend aus Konrad-Adenauer-Straße, Lüneburger Straße, Celler Straße, Allerstraße, Schillerplatz und Fallerslebener Straße – als Hauptverkehrsroute etabliert. Die bestehende Infrastruktur war jedoch für dieses hohe Aufkommen an Radfahrern nicht überall ausgelegt. Da die Stadtverwaltung das Ziel verfolgt, den Radverkehr zu fördern, ohne den Autoverkehr auszubremsen, wurden Lösungen gesucht, die den vorhandenen Raum effizienter nutzen. Für Bereiche wie die Fallerslebener Straße sind derzeit jedoch keine Maßnahmen geplant, da hier eine umfassende verkehrliche Neuordnung notwendig wäre, die aktuell nicht realisierbar ist.

Häufige Fragen

Wird der Kfz-Verkehr durch die Maßnahmen eingeschränkt?

Nein, die Stadtverwaltung betont ausdrücklich, dass keine Einbahnstraßenregelungen geplant sind und auch keine neuen Tempobeschränkungen für den Autoverkehr vorgesehen sind. Die Maßnahmen konzentrieren sich primär auf die Optimierung der Seitenräume und der Radwege.

Wann ist mit dem Abschluss der Bauarbeiten zu rechnen?

Die Planungen für die verschiedenen Abschnitte sollen im Jahr 2027 anlaufen. Die tatsächliche bauliche Umsetzung ist für den Zeitraum 2028/2029 vorgesehen, wobei dies stark von der Verfügbarkeit staatlicher Fördermittel abhängt.

Warum werden nicht alle Straßen des City-Rings umgestaltet?

Einige Bereiche, wie etwa die Fallerslebener Straße, erfordern eine komplexe verkehrliche Neuordnung, die derzeit nicht geplant ist. In anderen Abschnitten, wie zwischen der alten Sparkasse und dem Amtsgericht, fehlen der Stadt die notwendigen Flächenrechte, weshalb hier eine Einigung mit Land und Landkreis erforderlich wäre.

Die geplanten Maßnahmen stellen einen wichtigen Schritt dar, um das Radfahren in Gifhorn attraktiver und sicherer zu gestalten. Indem die Stadt gezielt in die Infrastruktur investiert und dabei auf eine klare Trennung der Verkehrsströme setzt, profitieren letztlich alle Verkehrsteilnehmer von einer höheren Übersichtlichkeit und Sicherheit. Weitere Informationen zu aktuellen Bauprojekten finden Sie auch in unserem Verkehrs-Archiv.