Prävention durch Vernetzung
Wie lässt sich das Risiko schwerer Gewalttaten durch psychisch erkrankte Personen minimieren, ohne die Rechte der Betroffenen unverhältnismäßig einzuschränken? Diese Frage steht im Zentrum einer neuen Sicherheitsstrategie, die derzeit von Bund und Ländern vorangetrieben wird. Ziel ist kein zentrales Register, sondern ein integriertes, behördenübergreifendes Risikomanagement. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ (BLAG FEBM) hat hierfür Standards entwickelt, die den Austausch zwischen Gesundheits-, Justiz- und Sicherheitsbehörden deutlich intensivieren sollen.
Die aktuelle Debatte betont dabei einen entscheidenden Punkt: Eine psychische Erkrankung allein rechtfertigt keine polizeilichen Maßnahmen. Erst wenn ein konkretes Verhalten auf ein Gefährdungspotenzial hindeutet, greifen die neuen Mechanismen. In diesem Fall sollen alle präventiven Möglichkeiten – von medizinischer Betreuung bis hin zu aufenthaltsrechtlichen Schritten – in einem gemeinsamen Fallmanagement gebündelt werden.
Hintergrund
Die Initiative geht auf Beschlüsse des Koalitionsvertrages von 2025 zurück. Da die Gefahrenabwehr in Deutschland in die Zuständigkeit der Länder fällt, wurden die Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKGen) in mehreren Bundesländern bereits angepasst oder befinden sich im Gesetzgebungsverfahren. Vorbilder sind bestehende Konzepte wie das nordrhein-westfälische Projekt „PeRiskoP“ oder das bundesweite Risikobewertungsinstrument „RADAR-iTE“, das ursprünglich für den Bereich des islamistischen Extremismus entwickelt wurde. Nun wird dieses Know-how auf den Bereich der psychischen Gesundheit übertragen, um Warnsignale früher zu identifizieren.
Datenaustausch als neuer Standard
Ein zentraler Baustein der neuen Strategie ist die Meldepflicht bei Entlassungen aus psychiatrischen Einrichtungen. In Hessen müssen Kliniken die Polizei bereits informieren, wenn bei einer entlassenen Person eine erhebliche Fremdgefährdung absehbar ist. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen planen ähnliche, teils noch weitergehende Regelungen, die auch Beurlaubungen oder Belastungserprobungen einschließen. In Hamburg wurde bereits ein Netzwerk etabliert, in dem Behörden bei Fallkonferenzen sensible Gesundheitsdaten – inklusive Diagnosen und Arztberichten – austauschen, um ein gemeinsames Vorgehen festzulegen.
Kritiker und Datenschützer beobachten diese Entwicklung mit Sorge. Die Verarbeitung hochsensibler Gesundheitsdaten in Verbindung mit polizeilichen Erkenntnissen stellt hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Dennoch verteidigen die beteiligten Ministerien das Vorgehen: Nur durch den Abbau von Informationsbarrieren könne verhindert werden, dass gefährliche Entwicklungen im „blinden Fleck“ zwischen Klinik und Polizei übersehen werden.
Einordnung: Die aktuelle Entwicklung markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Sicherheitspolitik. Weg von isolierten Zuständigkeiten, hin zu einem vernetzten Risikomanagement. Während die Politik die „Früherkennung“ als notwendigen Schutz für die Bevölkerung betont, bleibt die Balance zwischen notwendiger Gefahrenabwehr und dem Schutz der ärztlichen Schweigepflicht eine der größten rechtlichen und ethischen Herausforderungen der kommenden Jahre.






