Ein spektakulärer juristischer Fall aus Südniedersachsen sorgt für Aufsehen und wirft grundlegende Fragen des Ausländerrechts auf. Eine aus China stammende Frau, die wegen eines Gewaltverbrechens zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, darf trotz eines abgelehnten Asylantrags nicht in ihre Heimat zurückgebracht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem beachtenswerten Urteil entschieden, das weitreichende Konsequenzen für die Handhabung schwerer Straftäter mit unklarem Aufenthaltsstatus hat.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen im Detail
Die zuständigen Richter am Verwaltungsgericht Göttingen gaben einer Klage der 39-jährigen Chinesin teilweise statt und hoben damit einen entsprechenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf. Das Amt hatte den Schutzstatus der Frau zuvor komplett verwehrt und die Abschiebung vorbereitet. Die juristische Begründung des Gerichts ist dabei ebenso klar wie komplex: Grundsätzlich, so betonen die Richter, bestehe für die Klägerin absolut kein Anspruch auf Asyl oder einen regulären Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Der Grund dafür liegt in ihrer schweren Straftat, die das Vertrauen in die öffentliche Sicherheit und Ordnung nachhaltig erschüttert hat.
Dennoch greift im vorliegenden Fall ein höherrangiger Schutzmechanismus, der die Abschiebung rechtlich unzulässig macht. Nach Einschätzung des Gerichts droht der Frau in ihrem Herkunftsland China im Falle einer Rückkehr die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe. Das deutsche und europäische Recht verbietet jedoch strikt die Abschiebung von Personen in Staaten, in denen ihnen Folter, unmenschliche Behandlung oder eben die Todesstrafe droht. Aus diesem Grund bleibt ein nationales Abschiebeverbot bestehen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für einen normalen Asylstatus nicht erfüllt sind.
Hintergrund: Die Bluttat von Göttingen und die strafrechtliche Aufarbeitung
Um die Tragweite dieser Entscheidung zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Vorgeschichte, die das Gericht und die Öffentlichkeit jahrelang beschäftigt hat. Die heute 39 Jahre alte Frau befindet sich bereits seit elf Jahren ununterbrochen in einer deutschen Justizvollzugsanstalt für Frauen. Im Oktober 2015 kam es in einer Wohnung in Göttingen zu einer furchtbaren Bluttat, die damals das studentische Milieu erschütterte.
- Die Tat: Die frühere Studentin attackierte eine chinesische Mitstudentin in deren eigenen vier Wänden mit zahlreichen Messerstichen und tötete sie.
- Das Motiv: Die Ermittler und das Gericht sahen als treibende Kraft massive Eifersucht an, die zu dieser extremen Gewalttat führte.
- Die Strafe: Das Landgericht Göttingen verurteilte die Täterin wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
- Die Bestätigung: Der Bundesgerichtshof (BGH) als Revisionsinstanz bestätigte dieses Urteil und schloss verfahrensfehlerhafte Entscheidungen aus.
Die Verurteilte verbüßt diese lebenslange Haftstrafe in Deutschland. Die Frage ihres künftigen Status stellte sich jedoch durch asylrechtliche Anträge, die parallel oder im Nachgang geprüft wurden.
Rechtliche Abwägung zwischen Opferschutz, Strafvollzug und Menschenrechten
Der Fall berührt einen juristischen und gesellschaftlichen Konflikt, der in Deutschland immer wieder heftig diskutiert wird: Wie verhält sich das staatliche Interesse an der Ausweisung und Abschiebung von kriminellen Ausländern zu dem absolut geltenden völkerrechtlichen Verbot der Todesstrafe? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte argumentiert, dass eine Person, die einen so schwerwiegenden Mord begeht, jedes Recht auf Schutz in Deutschland verwirkt hat. Die Behörden wollten den Weg freimachen, um die Frau nach Verbüßung eines Teils ihrer Strafe oder unter bestimmten Bedingungen außer Landes zu bringen.
Das Verwaltungsgericht stellte jedoch klar, dass das Grundgesetz sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hier keine Ausnahmen zulassen. Das absolute Verbot der Todesstrafe gilt ausnahmslos für jeden Menschen, unabhängig von der Schwere einer eventuell begangenen Tat. Während die Klägerin ihre Strafe weiterhin in Deutschland verbüßt — eine Freilassung ist angesichts der Schwere der Schuld und der lebenslangen Freiheitsstrafe derzeit ohnehin in weiter Ferne —, ist eine spätere Abschiebung nach China auf absehbare Zeit ausgeschlossen, solange dort die Höchststrafe droht.
Häufige Fragen
Wann kommt die verurteilte Mörderin aus der Haft frei?
Eine lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland bedeutet nicht automatisch lebenslange Haft, jedoch frühestens eine Prüfung der Aussetzung nach 15 Jahren verbüßter Haft. Ob und wann die Frau tatsächlich entlassen wird, entscheidet die zuständige Strafvollstreckungskammer unter Berücksichtigung von Prognosegutachten.
Kann sich an dem Abschiebeverbot in der Zukunft noch etwas ändern?
Ja, rechtliche Einschätzungen können sich ändern, falls sich die politische oder rechtliche Situation im Herkunftsland China grundlegend wandelt — etwa wenn China verbindliche und völkerrechtlich überprüfbare Garantien abgeben würde, dass die Todesstrafe nicht verhängt oder vollstreckt wird. Aktuell gehen die deutschen Gerichte jedoch nicht von solchen Garantien aus.
Warum stellt die Frau überhaupt einen Asylantrag, wenn sie im Gefängnis sitzt?
Gefangene mit ausländischer Staatsbürgerschaft haben das Recht, asyl- oder schutzrechtliche Verfahren anzustrengen, wenn sie im Heimatland politische, rechtliche oder menschenrechtswidrige Gefahren befürchten. Behörden und Gerichte sind in Deutschland verpflichtet, jeden Einzelfall unabhängig von einer bestehenden Strafverurteilung auf Abschiebungshindernisse zu prüfen.
Der Fall aus Südniedersachsen zeigt einmal mehr, wie komplex das Zusammenspiel aus deutschem Strafrecht, Ausländerrecht und internationalen Menschenrechtsstandards ist. Während die Opfer und deren Angehörige weiter unter den Folgen der schrecklichen Tat aus dem Jahr 2015 leiden, bleibt die juristische Aufarbeitung und die Umsetzung ausländerrechtlicher Bestimmungen ein herausforderndes Spielfeld für die Gerichte.