Nerlich weist die Untreue-Vorwürfe zurück: Die Stadt habe beim Erwerb und Betrieb des Mühlenmuseums stets im Rahmen der geltenden Vorschriften des Vergaberechts gehandelt. Die Aufarbeitung laufe im Sonderausschuss des Rates.
Mühlenmuseum
Der Bund der Steuerzahler erstattete bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB); die Stadt erklärt, ihr liege keine Anzeige vor. Ein Sonderausschuss tagt seit dem 18. Februar 2026. Das rund 2,3 Mio. € teure Projekt ist das zentrale Wahlkampfthema.
Positionen der Kandidat:innen
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Vollständiges ProfilNeubewertung des städtischen Mühlenmuseum-Projekts: Prüfung eines Rückbaus und Entwicklung alternativer Nutzungskonzepte einschließlich Wohnbebauung am Standort.
Berichterstattung
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